{"id":183,"date":"2026-08-08T17:02:06","date_gmt":"2026-08-08T17:02:06","guid":{"rendered":"https:\/\/fotoboxhamburg.com\/?page_id=183"},"modified":"2026-08-08T17:02:06","modified_gmt":"2026-08-08T17:02:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fotoboxhamburg.com\/?page_id=183","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &amp; Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden EventService-Nord) und dem Mieter. Ma\u00dfgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses g\u00fcltig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Mietgegenstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox\/Fotospiegel oder Videobox und Zubeh\u00f6r gegen Entgelt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>3 Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Angebotsanfrage des Mieters erh\u00e4lt dieser ein schriftliches Angebot von EventService-Nord per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per E-Mail) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbest\u00e4tigung durch EventService-Nord zustande. Zusicherungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Vermieter.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Zahlung des Mietbetrages<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket oder Dienstleistung. Die Bezahlung erfolgt bei Privatpersonen per Vorkasse. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig vor Veranstaltungstag ein, h\u00e4lt EventService-Nord sich die Option offen, den Auftrag zu storniert.<\/p>\n<p>Bei Gesch\u00e4ftskunden erfolgt die Bezahlung nach Leistungserbringung per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.<\/p>\n<p>Gelangt die Fotobox aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung verpflichtet.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5 Mietbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgef\u00fchrten Ger\u00e4te und Zubeh\u00f6rteile. EventService-Nord beh\u00e4lt sich das Recht vor, die dort genannten Ger\u00e4te durch funktionsgleiche Ger\u00e4te zu ersetzen.<\/p>\n<p>Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet sp\u00e4testens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit.<\/p>\n<p>Eine Abholung der Fotobox beim Vermieter ist nicht m\u00f6glich. Die Anlieferung, Aufbau und Abholung erfolgt ausschlie\u00dflich durch den Vermieter und seinem Personal.<\/p>\n<p>Die Abholung der Fotobox erfolgt am folge Tag. Sollte eine Abholung nachts notwendig sein da die Location das vorschreibt oder sp\u00e4ter ist als am Folgetag, berechnen wir 50\u20ac extra bzw. pro Tag 80\u20ac.<\/p>\n<p>Der Mieter verpflichtet sich zur sorgf\u00e4ltigen und zweckm\u00e4\u00dfigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Fl\u00fcssigkeiten zu sch\u00fctzen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.<\/p>\n<p>Dem Mieter wird es ausdr\u00fccklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu \u00f6ffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software\/Verstellung der Kamera oder sonstigen Ger\u00e4tschaften.<\/p>\n<p>Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung der Fotobox eine korrekte Lieferadresse anzugeben.<br \/>Teilt der Mieter keine g\u00fcltige Lieferadresse mit, so gilt die Leistung von EventService-Nord trotzdem als vollst\u00e4ndig erbracht und der Mieter bleibt gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.<\/p>\n<p>Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet. Au\u00dferordentliche Absprachen sind nach Absprache mit dem Vermieter m\u00f6glich.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6 Widerrufsrecht und Stornierung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszu\u00fcben, muss EventService-Nord mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) \u00fcber den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens 14 Tage nach dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbest\u00e4tigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerrufrist zu richten an:<\/p>\n<p>EventService-Nord<\/p>\n<p>Altonaer Chaussee 102a<\/p>\n<p>22869 Schenefeld<\/p>\n<p>E-Mail: <a href=\"mailto:info@eventservice-nord.de\">info@eventservice-nord.de<\/a><\/p>\n<p>Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) geschlossenen Vertrag \u00fcber die Erbringung der folgenden Dienstleistung<\/p>\n<p>________________________________________________________________________________<\/p>\n<p>________________________________________________________________________________<\/p>\n<p>Bestellt am (*)___________\\ erhalten am (*)________________<\/p>\n<p>______________________________________<br \/>Name des\/der Kunden<\/p>\n<p>______________________________________<br \/>Anschrift des\/der Kunden<\/p>\n<p>______________________________________<br \/>Unterschrift des\/der Kunden (nur bei Mitteilung in Papierform)<\/p>\n<p>___________________________<br \/>Datum<br \/>(*) nicht zutreffendes streichen<\/p>\n<p>Widerruft der Mieter den Vertrag, hat EventService-Nord alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags EventService-Nord eingegangen ist.<\/p>\n<p>Dem Mieter wird \u00fcber das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches R\u00fccktrittsrecht nachfolgender Ma\u00dfgabe einger\u00e4umt: K\u00fcndigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogeb\u00fchr f\u00fcr entstandene Kosten und\/oder Mietausfall f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Stornogeb\u00fchren werden wie folgt f\u00e4llig:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcber 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos<\/li>\n<li>R\u00fccktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n<li>R\u00fccktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n<li>R\u00fccktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n<li>R\u00fccktritt &lt; 4 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises.<\/li>\n<\/ul>\n<p>EventService-Nord kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens EventService-Nord ist der entrichtete Mietpreis vollst\u00e4ndig zu erstatten.<\/p>\n<p>Terminverschiebungen sind kostenlos m\u00f6glich. Bei einer Terminverschiebung kann nicht garantiert werden das die gew\u00fcnschte Fotobox auch am Ausweichtermin verf\u00fcgbar ist. Der Mieter hat daher kein Anspruch auf ein Fotobox Modell.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Verbotene Nutzungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Mieter ist untersagt:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Fotoeventsysteme oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen,<br \/>sofern nicht vorher schriftlich vereinbart.<\/li>\n<li>Die Systeme oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu ver\u00e4ndern,<br \/>umzuprogrammieren oder auseinanderzubauen.<\/li>\n<li>Die Fotoeventsysteme aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm,<br \/>Computer, Kamera etc. offenzulegen.<\/li>\n<li>Lebensmittel, Fl\u00fcssigkeiten und sonstige Gegenst\u00e4nde auf den vermieteten Ger\u00e4ten<br \/>abzustellen oder sie in die Fotoeventsysteme einzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Ebenfalls ist eine Lagerung und der Betrieb der Fotoeventsysteme und des Druckers<br \/>unter 10 Grad Celsius und bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit bzw. Regen untersagt.<\/li>\n<li>Das Anbringen von Fremdmaterialien am Eigentum von EventService-Nord (insbesondere durch Bekleben) ist nicht gestattet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Pflichten des Kunden und Anforderung an den Veranstaltungsort<\/p>\n<ul>\n<li>Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu besch\u00e4digen.<\/li>\n<li>Der Mieter tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die nachfolgend aufgestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Installation der<br \/>Fotoeventsysteme und einen fehlerfreien Gebrauch zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n<li>Am Veranstaltungsort wird f\u00fcr das entsprechende System ein vordefiniertes Areal f\u00fcr die Aufstellung freigehalten (ca. 2\u00d72 Meter). Dieses Areal hat nachfolgende Kriterien zu erf\u00fcllen: Es steht ein separater Stromanschluss mit eigener Steckdose in unmittelbarer N\u00e4he (&lt; 5-10m) zur Verf\u00fcgung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (K\u00fcnstler, Musiker, DJ, Catering etc.) genutzt wird.<\/li>\n<li>F\u00fcr bestm\u00f6gliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen,<br \/>welche die Erstellung von digitalen Fotografien beg\u00fcnstigen. Bei wechselnden<br \/>Lichtbedingungen w\u00e4hrend der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gew\u00e4hr f\u00fcr eine konstante Bildqualit\u00e4t gegeben. Typische St\u00f6rfaktoren sind:<br \/>\u2013 Lichttechnik des Dj`s oder Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sowie direkte<br \/>Sonneneinstrahlung, Sonnenschirme, Markisen und so weiter.<\/li>\n<li>Der Boden ist eben, fest und erm\u00f6glicht das sichere Aufstellen der Fotoeventsysteme.<\/li>\n<li>Das Areal ist vom Witterungseinfl\u00fcssen, welche die Technik sch\u00e4digen k\u00f6nnten (Wind, Regen, Staub, Pollen, starke Hitze etc.) gesch\u00fctzt.<\/li>\n<li>Sofern der Mieter die Veranstaltung in R\u00e4umen Dritter abh\u00e4lt, ist er daf\u00fcr verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen zustimmen.<\/li>\n<li>Logos, Fotos und Videos vom Aufbau, der Umgebung, dem Betrieb \u2013 nicht aber durch das Ger\u00e4t selbst erzeugtes Bildmaterial \u2013 d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich ohne weitere Zustimmung des Kunden f\u00fcr eigene Werbezwecke verwendet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>8 Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschr\u00e4nkt. Dasselbe gilt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei sonstigen Sch\u00e4den. Die Haftung ist beschr\u00e4nkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht \u00fcbernommen. Der Mieter tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Fotobox \/Fotospiegel\/ Videobox und dem Zubeh\u00f6r von der Anlieferung bis zur R\u00fcckgabe und haftet f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Verluste und\/oder Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox \/Fotospiegel\/ Videobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubeh\u00f6r gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter f\u00fcr die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht f\u00fcr Defekte, die offensichtlich ohne \u00e4u\u00dfere Einwirkung und auf Verschlei\u00df der Ger\u00e4te zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Mieter hat die Mietgegenst\u00e4nde sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische St\u00f6rungen unverz\u00fcglich mitzuteilen. Reparaturen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich nur vom Vermieter durchgef\u00fchrt werden.<br \/>Bei Besch\u00e4digungen, welche w\u00e4hrend der Mietzeit auftreten, haftet der Kunde mit einer Selbstbeteiligung von h\u00f6chstens 1500 \u20ac. Ausgenommen hiervon sind die im folgenden aufgelisteten Besch\u00e4digungen:<\/p>\n<p>\u2013 Besch\u00e4digungen, welche durch nicht befugtes Er\u00f6ffnen der Fotobox entstehen<br \/>\u2013 Besch\u00e4digungen, welche durch unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung entstehen<\/p>\n<p>Bei Besch\u00e4digungen, die den Gebrauch der Mietgegenst\u00e4nde f\u00fcr eine gewisse Zeit unm\u00f6glich machen, wird eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr eventuelle Mieteinnahmen f\u00e4llig. Diese richtet sich nach der H\u00f6he des Ausfalles die durch die entgangene Miete anf\u00e4llt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>9 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn es in Folge h\u00f6herer Gewalt zu Lieferausf\u00e4llen kommt, steht dem Mieter die R\u00fcckzahlung des Mietpreises zu.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus stehen ihm keine Schadensersatzleistungen zu.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>10 Fehlende oder unvollst\u00e4ndige Leistungserbringung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Falle einer fehlenden oder unvollst\u00e4ndigen Leistungserbringung durch EventService-Nord (technische Fehlfunktion, oder \u00e4hnliches) ist die Haftungsverpflichtung maximal auf den gezahlten Mietpreis beschr\u00e4nkt. Dar\u00fcber hinaus gehende Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber EventService-Nord sind ausgeschlossen.<br \/>Im Falle von Fehlfunktionen sind diese sofort per Telefon an den Support unter 0171-5384995 mitzuteilen. EventService-Nord erh\u00e4lt die M\u00f6glichkeit, durch technischen Support gegebenenfalls nachzubessern. Werden Fehlfunktionen erst nach dem Leistungsdatum mitgeteilt, so besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung seitens des Kunden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>11 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>S\u00e4mtliche Mietgegenst\u00e4nde bleiben Eigentum von EventService-Nord. Insbesondere gilt dies f\u00fcr nicht benutzte Farbb\u00e4nder und Fotopapier, welche nach Ablauf der Mietdauer zusammen mit den anderen Dingen zur\u00fcckgegeben werden m\u00fcssen. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck \u00fcber die Fotobox in das Eigentum des Kunden \u00fcber.<br \/>Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos verbleiben beim Kunden. Es bestehen keine Haftungsanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber EventService-Nord f\u00fcr nicht abgespeicherte Fotos auf der Festplatte oder in der Online-Galerie.<br \/>Zur Erbringung der Leistung ist es n\u00f6tig, dass die gemachten Fotos im internen Speicher der Fotobox gespeichert werden. Ein regul\u00e4res Auslesen des internen Speichers erfolgt nicht, die Fotos werden nach R\u00fcckkehr der Fotobox aus dem internen Speicher gel\u00f6scht, nachdem sie in die Online-Galerie geladen wurden. Der Kunde erkl\u00e4rt sich bei der Buchung mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>12 Fotobox-Requisiten und Zubeh\u00f6r<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Besch\u00e4digung oder Verlust besch\u00e4digt, werden von EventService-Nord pauschal 80 Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten die f\u00fcr die einmalige Verwendung gedacht sind. Stark verschmutzte oder besch\u00e4digte Hintergr\u00fcnde werden mit 120 Euro in Rechnung gestellt. Sollte das Hintergrundsystem \/ X-Frame besch\u00e4digt werden, wird dies mit bis zu 250 Euro in Rechnung gestellt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>13 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bem\u00fchen, das Bildmaterial verwenden zu d\u00fcrfen. Das umfasst die Befugnis zur Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung und Ver\u00e4nderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Anspr\u00fcche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.<\/p>\n<p>Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und \u00fcbernimmt auch keine Haftung f\u00fcr das w\u00e4hrend der Mietdauer entstandene Bildmaterial.<\/p>\n<p>Dem Mieter wird f\u00fcr alle erstellten Bilder \u00fcber die Dauer von mindestens 3 Monaten eine Online-Galerie zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung der Auftr\u00e4ge erforderlich sind, von EventService-Nord gespeichert werden.<\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"style\":\"default\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"vertical_align\":\"middle\",\"width\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\"},\"children\":[{\"type\":\"text\",\"props\":{\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &amp; Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden EventService-Nord) und dem Mieter. Ma\u00dfgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses g\u00fcltig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>2 Mietgegenstand<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox\/Fotospiegel oder Videobox und Zubeh\u00f6r gegen Entgelt.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>3 Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Nach Angebotsanfrage des Mieters erh\u00e4lt dieser ein schriftliches Angebot von EventService-Nord per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per E-Mail) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbest\u00e4tigung durch EventService-Nord zustande. Zusicherungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Vermieter.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>4 Zahlung des Mietbetrages<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket oder Dienstleistung. Die Bezahlung erfolgt bei Privatpersonen per Vorkasse. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig vor Veranstaltungstag ein, h\u00e4lt EventService-Nord sich die Option offen, den Auftrag zu storniert.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Bei Gesch\u00e4ftskunden erfolgt die Bezahlung nach Leistungserbringung per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Gelangt die Fotobox aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung verpflichtet.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>5 Mietbedingungen<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgef\u00fchrten Ger\u00e4te und Zubeh\u00f6rteile. EventService-Nord beh\u00e4lt sich das Recht vor, die dort genannten Ger\u00e4te durch funktionsgleiche Ger\u00e4te zu ersetzen.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet sp\u00e4testens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Eine Abholung der Fotobox beim Vermieter ist nicht m\u00f6glich. Die Anlieferung, Aufbau und Abholung erfolgt ausschlie\u00dflich durch den Vermieter und seinem Personal.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Die Abholung der Fotobox erfolgt am folge Tag. Sollte eine Abholung nachts notwendig sein da die Location das vorschreibt oder sp\u00e4ter ist als am Folgetag, berechnen wir 50\u20ac extra bzw. pro Tag 80\u20ac.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Der Mieter verpflichtet sich zur sorgf\u00e4ltigen und zweckm\u00e4\u00dfigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Fl\u00fcssigkeiten zu sch\u00fctzen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Dem Mieter wird es ausdr\u00fccklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu \u00f6ffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software\/Verstellung der Kamera oder sonstigen Ger\u00e4tschaften.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung der Fotobox eine korrekte Lieferadresse anzugeben.<br \/>Teilt der Mieter keine g\u00fcltige Lieferadresse mit, so gilt die Leistung von EventService-Nord trotzdem als vollst\u00e4ndig erbracht und der Mieter bleibt gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet. Au\u00dferordentliche Absprachen sind nach Absprache mit dem Vermieter m\u00f6glich.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>6 Widerrufsrecht und Stornierung<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszu\u00fcben, muss EventService-Nord mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) \u00fcber den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens 14 Tage nach dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbest\u00e4tigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerrufrist zu richten an:<\/p>\n\n\\n\n\n<p>EventService-Nord<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Altonaer Chaussee 102a<\/p>\n\n\\n\n\n<p>22869 Schenefeld<\/p>\n\n\\n\n\n<p>E-Mail: <a href=\\\"mailto:info@eventservice-nord.de\\\">info@eventservice-nord.de<\/a><\/p>\n\n\\n\n\n<p>Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zur\u00fcck.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) geschlossenen Vertrag \u00fcber die Erbringung der folgenden Dienstleistung<\/p>\n\n\\n\n\n<p>________________________________________________________________________________<\/p>\n\n\\n\n\n<p>________________________________________________________________________________<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Bestellt am (*)___________\\\\ erhalten am (*)________________<\/p>\n\n\\n\n\n<p>______________________________________<br \/>Name des\/der Kunden<\/p>\n\n\\n\n\n<p>______________________________________<br \/>Anschrift des\/der Kunden<\/p>\n\n\\n\n\n<p>______________________________________<br \/>Unterschrift des\/der Kunden (nur bei Mitteilung in Papierform)<\/p>\n\n\\n\n\n<p>___________________________<br \/>Datum<br \/>(*) nicht zutreffendes streichen<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Widerruft der Mieter den Vertrag, hat EventService-Nord alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags EventService-Nord eingegangen ist.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Dem Mieter wird \u00fcber das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches R\u00fccktrittsrecht nachfolgender Ma\u00dfgabe einger\u00e4umt: K\u00fcndigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogeb\u00fchr f\u00fcr entstandene Kosten und\/oder Mietausfall f\u00e4llig.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Stornogeb\u00fchren werden wie folgt f\u00e4llig:<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>\u00dcber 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos<\/li>\n\n\\n\n\n<li>R\u00fccktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n\n\\n\n\n<li>R\u00fccktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n\n\\n\n\n<li>R\u00fccktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises<\/li>\n\n\\n\n\n<li>R\u00fccktritt &lt; 4 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>EventService-Nord kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens EventService-Nord ist der entrichtete Mietpreis vollst\u00e4ndig zu erstatten.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Terminverschiebungen sind kostenlos m\u00f6glich. Bei einer Terminverschiebung kann nicht garantiert werden das die gew\u00fcnschte Fotobox auch am Ausweichtermin verf\u00fcgbar ist. Der Mieter hat daher kein Anspruch auf ein Fotobox Modell.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>7 Verbotene Nutzungen<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Dem Mieter ist untersagt:<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Die Fotoeventsysteme oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen,<br \/>sofern nicht vorher schriftlich vereinbart.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Systeme oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu ver\u00e4ndern,<br \/>umzuprogrammieren oder auseinanderzubauen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Fotoeventsysteme aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm,<br \/>Computer, Kamera etc. offenzulegen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Lebensmittel, Fl\u00fcssigkeiten und sonstige Gegenst\u00e4nde auf den vermieteten Ger\u00e4ten<br \/>abzustellen oder sie in die Fotoeventsysteme einzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Ebenfalls ist eine Lagerung und der Betrieb der Fotoeventsysteme und des Druckers<br \/>unter 10 Grad Celsius und bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit bzw. Regen untersagt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Das Anbringen von Fremdmaterialien am Eigentum von EventService-Nord (insbesondere durch Bekleben) ist nicht gestattet.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Pflichten des Kunden und Anforderung an den Veranstaltungsort<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu besch\u00e4digen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die nachfolgend aufgestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Installation der<br \/>Fotoeventsysteme und einen fehlerfreien Gebrauch zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Am Veranstaltungsort wird f\u00fcr das entsprechende System ein vordefiniertes Areal f\u00fcr die Aufstellung freigehalten (ca. 2\u00d72 Meter). Dieses Areal hat nachfolgende Kriterien zu erf\u00fcllen: Es steht ein separater Stromanschluss mit eigener Steckdose in unmittelbarer N\u00e4he (&lt; 5-10m) zur Verf\u00fcgung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (K\u00fcnstler, Musiker, DJ, Catering etc.) genutzt wird.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>F\u00fcr bestm\u00f6gliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen,<br \/>welche die Erstellung von digitalen Fotografien beg\u00fcnstigen. Bei wechselnden<br \/>Lichtbedingungen w\u00e4hrend der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gew\u00e4hr f\u00fcr eine konstante Bildqualit\u00e4t gegeben. Typische St\u00f6rfaktoren sind:<br \/>\u2013 Lichttechnik des Dj`s oder Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sowie direkte<br \/>Sonneneinstrahlung, Sonnenschirme, Markisen und so weiter.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Boden ist eben, fest und erm\u00f6glicht das sichere Aufstellen der Fotoeventsysteme.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Das Areal ist vom Witterungseinfl\u00fcssen, welche die Technik sch\u00e4digen k\u00f6nnten (Wind, Regen, Staub, Pollen, starke Hitze etc.) gesch\u00fctzt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Sofern der Mieter die Veranstaltung in R\u00e4umen Dritter abh\u00e4lt, ist er daf\u00fcr verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen zustimmen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Logos, Fotos und Videos vom Aufbau, der Umgebung, dem Betrieb \u2013 nicht aber durch das Ger\u00e4t selbst erzeugtes Bildmaterial \u2013 d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich ohne weitere Zustimmung des Kunden f\u00fcr eigene Werbezwecke verwendet werden.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>8 Haftung<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschr\u00e4nkt. Dasselbe gilt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei sonstigen Sch\u00e4den. Die Haftung ist beschr\u00e4nkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht \u00fcbernommen. Der Mieter tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Fotobox \/Fotospiegel\/ Videobox und dem Zubeh\u00f6r von der Anlieferung bis zur R\u00fcckgabe und haftet f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Verluste und\/oder Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox \/Fotospiegel\/ Videobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubeh\u00f6r gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter f\u00fcr die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht f\u00fcr Defekte, die offensichtlich ohne \u00e4u\u00dfere Einwirkung und auf Verschlei\u00df der Ger\u00e4te zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Mieter hat die Mietgegenst\u00e4nde sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische St\u00f6rungen unverz\u00fcglich mitzuteilen. Reparaturen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich nur vom Vermieter durchgef\u00fchrt werden.<br \/>Bei Besch\u00e4digungen, welche w\u00e4hrend der Mietzeit auftreten, haftet der Kunde mit einer Selbstbeteiligung von h\u00f6chstens 1500 \u20ac. Ausgenommen hiervon sind die im folgenden aufgelisteten Besch\u00e4digungen:<\/p>\n\n\\n\n\n<p>\u2013 Besch\u00e4digungen, welche durch nicht befugtes Er\u00f6ffnen der Fotobox entstehen<br \/>\u2013 Besch\u00e4digungen, welche durch unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung entstehen<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Bei Besch\u00e4digungen, die den Gebrauch der Mietgegenst\u00e4nde f\u00fcr eine gewisse Zeit unm\u00f6glich machen, wird eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr eventuelle Mieteinnahmen f\u00e4llig. Diese richtet sich nach der H\u00f6he des Ausfalles die durch die entgangene Miete anf\u00e4llt.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>9 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Wenn es in Folge h\u00f6herer Gewalt zu Lieferausf\u00e4llen kommt, steht dem Mieter die R\u00fcckzahlung des Mietpreises zu.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus stehen ihm keine Schadensersatzleistungen zu.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>10 Fehlende oder unvollst\u00e4ndige Leistungserbringung<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Im Falle einer fehlenden oder unvollst\u00e4ndigen Leistungserbringung durch EventService-Nord (technische Fehlfunktion, oder \u00e4hnliches) ist die Haftungsverpflichtung maximal auf den gezahlten Mietpreis beschr\u00e4nkt. Dar\u00fcber hinaus gehende Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber EventService-Nord sind ausgeschlossen.<br \/>Im Falle von Fehlfunktionen sind diese sofort per Telefon an den Support unter 0171-5384995 mitzuteilen. EventService-Nord erh\u00e4lt die M\u00f6glichkeit, durch technischen Support gegebenenfalls nachzubessern. Werden Fehlfunktionen erst nach dem Leistungsdatum mitgeteilt, so besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung seitens des Kunden.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>11 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Mietgegenst\u00e4nde bleiben Eigentum von EventService-Nord. Insbesondere gilt dies f\u00fcr nicht benutzte Farbb\u00e4nder und Fotopapier, welche nach Ablauf der Mietdauer zusammen mit den anderen Dingen zur\u00fcckgegeben werden m\u00fcssen. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck \u00fcber die Fotobox in das Eigentum des Kunden \u00fcber.<br \/>Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos verbleiben beim Kunden. Es bestehen keine Haftungsanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber EventService-Nord f\u00fcr nicht abgespeicherte Fotos auf der Festplatte oder in der Online-Galerie.<br \/>Zur Erbringung der Leistung ist es n\u00f6tig, dass die gemachten Fotos im internen Speicher der Fotobox gespeichert werden. Ein regul\u00e4res Auslesen des internen Speichers erfolgt nicht, die Fotos werden nach R\u00fcckkehr der Fotobox aus dem internen Speicher gel\u00f6scht, nachdem sie in die Online-Galerie geladen wurden. Der Kunde erkl\u00e4rt sich bei der Buchung mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>12 Fotobox-Requisiten und Zubeh\u00f6r<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Besch\u00e4digung oder Verlust besch\u00e4digt, werden von EventService-Nord pauschal 80 Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten die f\u00fcr die einmalige Verwendung gedacht sind. Stark verschmutzte oder besch\u00e4digte Hintergr\u00fcnde werden mit 120 Euro in Rechnung gestellt. Sollte das Hintergrundsystem \/ X-Frame besch\u00e4digt werden, wird dies mit bis zu 250 Euro in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li><strong>13 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz<\/strong><\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n<p>Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bem\u00fchen, das Bildmaterial verwenden zu d\u00fcrfen. Das umfasst die Befugnis zur Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung und Ver\u00e4nderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Anspr\u00fcche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und \u00fcbernimmt auch keine Haftung f\u00fcr das w\u00e4hrend der Mietdauer entstandene Bildmaterial.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Dem Mieter wird f\u00fcr alle erstellten Bilder \u00fcber die Dauer von mindestens 3 Monaten eine Online-Galerie zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\\n\n\n<p>Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung der Auftr\u00e4ge erforderlich sind, von EventService-Nord gespeichert werden.<\/p>\n\n\",\"margin_bottom\":\"default\",\"margin_top\":\"default\"}}]}]}]}],\"version\":\"5.0.39\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &amp; Widerrufsbelehrung 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden EventService-Nord) und dem Mieter. 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